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Hm... die müssten ihn zurücknehmen, wenn darauf 'ne Garantie wäre oder der Schuh bei bestimmungsgemäßem Gebrauch "kaputt" gegangen wäre. Werden sie sich nicht weigern unterm Vorwand, man hätte aufmerksamer spielen, nicht den Schuh gegen den Ascheboden klopfen udgl. sollen, da der bestimmungsgemäße Gebrauch der Schuhe eigentlich in deren Berührung mit dem Ball bestünde?