Antwort
KRÄMPFE, Unwohlsein, Schwindel etc. zählen laut Regelkunde nicht zu Verletzungen. Man bekommt dafür keine Verletzungspause, darf den Platz also nicht für Behandlungen verlassen. Darf also nur in der regelkonforme Satzpause auf dem Platz behandelt werden. Erschöpfung jeder Art gilt nicht als Verletzung!