Hallo, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten? Laut DAV gibt es keine Rechtsgrundlage für ein Verbot:
([...Die Seilbahnbetreiber der betroffenen Gebiete berufen sich auf ein vom Verband
Deutscher Seilbahnen beauftragtes Gutachten, dass die Pisten als Sportstätten
deklariert. Damit wären diese nicht mehr Teil der „freien Natur“, und das freie
Betretungsrecht, das in der Bayerischen Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz
verankert ist, würde nicht mehr gelten. Das aktuelle Gutachten ist allerdings nur
eine Rechtseinschätzung und stellt keinerlei Rechtsgrundlage dar. Gültig ist vielmehr
weiterhin die Aussage des Bayerischen Innenministeriums, dass Pisten nicht als
Sportstätten einzustufen sind und daher als „freie Natur“ von jedermann betreten
werden dürfen. Sperrungen sind nur dann zulässig und aus Sicherheitsgründen sehr
wichtig, wenn Skipisten präpariert oder vor Lawinen gesichert werden)
Ich stimme dem zu. Ich denke solange ich aus reinem Selbstschutz nicht mitten auf der Piste hochrenne kann mir das keiner verbieten, auch ein Brauneckbahnmitarbeiter nicht. Und das vom Verband deutscher Seilbahnen beauftragte Gutachten ist ja wohl für mich weniger bindend als Aussagen des bayerischen Innenministeriums bzw. der bayerischen Verfassung. Ist wer von Euch schonmal aufgehalten worden?