Antwort
Aus dem Jahr 2004 stammt eine offizielle Bekleidungsvorschrift für die Olympischen Spiele, die vorschreibt, dass die Höschen der Spielerinnen an der Seite maximal 7cm breit sein dürfen. Diese Vorschrift findet sich hier: http://www.fivb.org/EN/BeachVolleyball/Rules/BVB%20Uniforms%20OG%202004.pdf Seit 2012 dürfen Spielerinnen aber auch knielange Shorts tragen, wie eine neue Bekleidungsvorschrift vorsieht (laut einer Pressemitteilung auf der FIVB-Homepage)