Hallo Mirco,
die zwei Links vom VDWS und der SURF, die Dir gegeben wurden, sollten für den Anfang für die Theorie genügen. Die dort beschriebenen Regeln wie "Backbordbug VOR Steuerbordbug" oder "Lee VOR Luv" sind allgemeingültige Regeln, aber nur unter gleichen(!) Segelfahrzeugtypen.
Mal ganz praktisch: Da die meisten Begegnungen von Surfern mit Surfern (=gleiche Segelfahrzeugart) erfolgen und meist halbwindnahe Kurse gefahren werden, ist die "Rechts vor Links" Gedankenstütze (Linke Hand vorne am Mast = ich bin Ausweichpflichtig) gegenüber einem auf Halbwindkurs entgegenkommenden Surfer, die wohl wichtigste Regel, die in Fleisch und Blut übergehen sollte, weil gerade hier oft wenig Zeit zum Nachdenken bleibt. Und wenn man dann ausweicht, dann tut man das deutlich und rechtzeitig.
"Lee vor Luv" bedeutet, dass beide Surfer den Wind von der gleichen Seite erhalten, also (mehr oder weniger) in die gleiche Richtung fahren. Damit hierbei eine Kollision möglich wird, muss einer stärker an den Wind gehen als der andere, also z.B. am Kreuzen sein, während der andere einen Raumschotkurs fährt. Hier ist der stärkere, also der weniger stark am Wind fahrende (z.B. auf Raumschotkurs fahrende) ausweichpflichtig gegenüber dem z.B. Halbwind fahrenden.
Beim Überholen gilt schon aus Eigenschutz: immer mit ausreichendem Abstand an der Luvseite vorbei, denn der zu Überholende könnte jederzeit eine schnelle und weite Halse machen ...
Diese Regeln gelten wie gesagt nur unter gleichen Segelfahrzeugarten. Geht es um Windsurfer und Segelboot, Windsurfer und Motorboot, Paddelboot oder gar Berufsschifffahrt oder oder oder - kann man Deine Frage nicht mehr allgemeingültig beantworten.
Die KVR (Kollisionsverhütungsregeln), die international auf hoher See und allen damit verbundenen Seewegen prinzipiell gelten, können und werden durch speziellere Regeln (z.B. die Seeschifffahrtsstraßenordung, die Binnenschifffahrtsstraßenordnung, Verordnungen für bestimmte Bereiche wie Berlin, den Rhein, Bodensee usw. usw.) ergänzt und zum Teil auch völlig auf den Kopf gedreht. Auf jedem kleinen Tümpel kann prinzipiell wieder eine andere Regelung gelten !
Dies gilt nicht nur für die "Vorfahrtsregelung", sondern auch z.B. für Befahrensverbote zu bestimmten Zeiten (Nachtfahrverbot, Winterfahrverbote) und auch für bestimmte Befähigungsnachweise, die Du ggf. mit Dir führen mußt.
Mein Tipp: Erkundige Dich bei der Verwaltung Deines Reviers, welche Vorschriften dort gelten.
Gruß Jogi