Hallo, in den Charterverträgen heißt es i.d.R "Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt: ..... bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen." Dieses ist Bestandteil internationaler Vereinbarungen. Im Binnenland können es auch schon mal nur 4 Bft. sein. Unabhängig davon heißt es eigentlich immer zuvor: "Die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten." Dieser Satz ist im Schadensfall viel schwerwiegender. Hinzu sollten die Versicherungsbedingungen kommen, die jeder Charterer vor Fahrt abschließen sollte. Auch hier können Ausschlußklauseln stehen. Viel Spaß wünscht Ulrich
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