Unterschied zwischen zweitspielrecht und gastspielerrecht und zusatzspielrecht?

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Zweitspielrecht: Für Spieler, die woanders arbeiten oder studieren als der Heimatort. Sobald zwischen Heimatort und Arbeitsort mehr als 100 Kilometer liegen, hat man die Möglichkeit, ein Zweitspielrecht in Anspruch zu nehmen – sofern beide Orte in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Das muss beantragt werden über ein Formular beim Landesverband.

Gastspielrecht: Für Spieler die gerade wechseln. Sie erlaubt dem jeweiligen Spieler an den Vorbereitungsspielen (und nur da) auch ohne gültige Spielerlaubnis für den Verein teilzunehmen. Sowohl für vereinslose, als auch Spieler, die noch einem anderen Verein angehören, kann eine Gastspielerlaubnis beantragt werden (beim Landesverband).

Zusatzspielrecht: Gilt nur für Hallenfussball. Wer Hallenfussball spielen will, dessen Verein aber nicht spielt kann mittels Zusatzspielrecht in anderen Teams in der Halle mitspielen. Auch hier: Formular, Landesverband.