Schutzmaßnahmen für Spieler, wie Kopf-, Gesichts- oder Gelenkschutz müssen aus weichen Materialien bestehen und gelten in der Regel als nicht gefährlich. Sollte sich jedoch im Spielverlauf zeigen, dass ein Ausrüstungsgegenstand der Sportbekleidung doch gefährlich einzustufen ist, so kann der Schiedsrichter die Verwendung augenblicklich untersagen.
Grundsätzlich sind Mützen also erlaubt, letztlich liegt die Entscheidung im Zweifelsfall beim Schiedsrichter.