Benutzung eines Elektrowagens in einem vorgabewirksamen Golfturnier

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Die Benutzung eines Carts ist auschließlich über die Wettspielbedingungen geregelt, es gibt keine diesbezgl. Golfregel (s.auch Decision 33-1/8). In den Wettspielbedingungen der meisten Clubs wird zu finden sein, dass Carts unter Vorlage eines ärztlichen Attests erlaubt sind (Achtung: Mitfahren verboten !). Wenn keine entsprechende Spielbedingung vorliegt, dann dürfen Carts von allen genutzt werden. Dies gilt aber nicht für Liga- und Verbandsspiele sowie Clubmeisterschaften.

Die Golfregeln verbieten die Nutzung eines E-Carts nicht. Die Spielleitung kann jedoch in der Ausschreibung ein Verbot festlegen oder die Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen zulassen. (Gehbehinderung, ärztliches Attest vorausgesetzt)