Benutzung eines Elektrowagens in einem vorgabewirksamen Golfturnier
Ist die Benutzung eines Elektrowagens in einem vorgabewirksamen Golfturnier zulässig? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und welche Golfregel ist dafür zuständig? Oder findet eine Regelung wenn überhaupt nur in den erlassenen Regeln eines jeweiligen Golfclubs statt?
2 Antworten
Die Benutzung eines Carts ist auschließlich über die Wettspielbedingungen geregelt, es gibt keine diesbezgl. Golfregel (s.auch Decision 33-1/8). In den Wettspielbedingungen der meisten Clubs wird zu finden sein, dass Carts unter Vorlage eines ärztlichen Attests erlaubt sind (Achtung: Mitfahren verboten !). Wenn keine entsprechende Spielbedingung vorliegt, dann dürfen Carts von allen genutzt werden. Dies gilt aber nicht für Liga- und Verbandsspiele sowie Clubmeisterschaften.
Die Golfregeln verbieten die Nutzung eines E-Carts nicht. Die Spielleitung kann jedoch in der Ausschreibung ein Verbot festlegen oder die Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen zulassen. (Gehbehinderung, ärztliches Attest vorausgesetzt)