Darf man mit jeder Fahrrad-Kategorie beim Jedermann-Rennen starten
Es gibt ja im Radsport die sogenannten Jedermann-Rennen. Der Name sagt ja schon fast alles, mich würde aber interessieren, ob man da mit jeglichen Fahrradtypen antreten darf. Z.B mit einem Montainbike, Tandem-Rad, Liegerad etc.? Gibt es eigentlich auch Vorschriften bezüglich der Strassenverkehrssicherheit der Fahrräder? Danke
1 Antwort
Bei den so genannten Jedermann-Rennen kannst Du grundsätzlich mit einem normalen Alltags-Fahrrad antreten, aber nicht mit allen Fahrradtypen.
So gibt es diverse Ausnahmen, auch hinsichtlich der Ausstattung.
So steht im Reglement für die Vattenfall-Cyclassics und den Skoda-Velothon Berlin:
"Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die nachfolgend aufgelisteten Fahrradtypen sind für Veranstaltungen der Upsolut Event GmbH ausdrücklich nicht zugelassen:
o Scheibenräder vorn und/ oder hinten (ausgenommen Einzelzeitfahren)
o Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker (ausgenommen Einzelzeitfahren)
o Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen Einzelzeitfahren), ACHTUNG: Hörnchen an Lenkerenden bei MTB sind zugelassen, da sie NICHT als Lenkeraufsätze gelten und nicht den Lenkhebel schmälern!)
o Liegeräder aller Art
o Einräder aller Art
o Handbikes aller Art
o Fahrradanhänger aller Art
o Packtaschen und andere Zuladungen
o Rucksäcke (ACHTUNG: handelsübliche Trinkrucksäcke wie Camelbaks zur Wasserversorgung sind zugelassen!)
o Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
o Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich sind oder sich nicht leicht verformen lassen"
Die Räder müssen bei den meisten Jedermann-Rennen nicht den Vorschriften der StVO sowie der StVZO sowie den Reglements des Weltverbandes UCI entsprechen.
Das ist ein gutes Beispiel.
Es gibt aber auch Jedermannrennen, bei denen ein bestimmter Radtyp gefordert wird. Das ist in der Regel bei Jedermann-MTB-Rennen der Fall: Hier werden MTBs vorgeschrieben. Meist ist es auch sinnvoll, mit einem MTB an den Start zu gehen, aber es gibt auch Kurse, die man mit einem Querfeldeinrad auch bewaeltigen koennte (die 24h von Duisburg zum Beispiel).
Ganz allgemein steht aber in der Ausschreibung, welche Raeder zugelassen sind.
Ohnehin ist hier nicht die StVO, sondern die StVZO relevant, so dass meine Antwort insofern inkorrekt ist, dass die StVO nicht genannt werden muss. Ein Fahrrad, das "der StVO entspricht", gibt es daher nicht.
Denn die StVO regelt nur das Verhalten im Straßenverkehr, nicht den Typ und auch nicht die Ausstattung der Fahrzeuge, zu denen auch das Fahrrad gehört. Dafür gibt es die Straßenverkehrszulassungsverordnung, kurz StVZO. Die Frage nach Licht, Reflektoren und sonstiger Ausstattung ist also keine, die über die StVO zu klären wäre, sondern über die StVZO.
Wäre es tatsächlich so, dass Fahrräder, die nicht der StVZO entsprechen, nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen dürfen, dann wären auch Rennräder davon betroffen, schließlich entsprechen diese in der Regel nicht der StVZO, nämlich wegen der fehlenden Reflektoren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Veranstalter gibt, der Rennräder vom Jedermann-Rennen ausschließt.
"...bei den meisten Jedermann-Rennen nicht den Vorschriften der StVO entsprechen..."
Gut zu wissen! Ich hatte etwas anderes gehört und gelesen.